? Fragen & Antworten
Was Antragsteller am häufigsten fragen
Kurze Antworten. Für deinen Einzelfall entscheidet immer die Behörde; bei Zweifeln hilft eine Beratungsstelle oder eine Anwältin.
Kann ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?
Grundsätzlich nein. Österreich verlangt, dass du die alte Staatsangehörigkeit ablegst, wenn das möglich und zumutbar ist. Ausnahmen: Nachkommen von NS-Verfolgten (§ 58c), Verleihung im besonderen Interesse der Republik (§ 10 Abs. 6) und Fälle, in denen das Ausscheiden unzumutbar ist, etwa bei anerkannten Flüchtlingen.
Achtung umgekehrt: Wer bereits Österreicher ist und freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, verliert die österreichische, außer er hat vorher die Beibehaltung bewilligt bekommen.
Wie lange darf ich im Ausland sein?
Zusammengerechnet höchstens etwa 20 % der Frist, gerechnet ab dem Tag der Entscheidung zurück: bei 6 Jahren rund 1 Jahr, 2 Monate und 12 Tage, bei 10 Jahren 2 Jahre, bei 15 Jahren 3 Jahre, bei 30 Jahren 6 Jahre. Führe eine Liste mit allen Reisen.
Zählt die Zeit als Studentin oder Student?
Ja, als rechtmäßiger Aufenthalt. Mit einer Aufenthaltsbewilligung „Student“ bist du aber nicht niedergelassen. Für den 10-Jahres-Weg brauchst du zusätzlich 5 Jahre mit einem Niederlassungstitel.
Ich habe Strafzettel bekommen. Ist das ein Problem?
Einzelne leichte Verwaltungsstrafen führen in der Regel nicht zur Ablehnung. Kritisch sind schwerwiegende Übertretungen, wenn sie mehr als einmal vorkommen, etwa Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahren ohne Führerschein, Schwarzarbeit oder Verstöße gegen das Fremdenrecht, und natürlich gerichtliche Verurteilungen. Die Behörde prüft jeden Fall einzeln.
Ich bin arbeitslos, in Karenz oder in Pension. Reicht mein Einkommen?
Das Gesetz zählt Einkünfte aus Erwerb, Unterhaltsansprüchen und Versicherungsleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Pension). Kinderbetreuungsgeld in den letzten 6 Monaten vor dem Antrag gilt als ausreichend. Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung schließt aus. Entscheidend ist der Durchschnitt über die gewählten 36 Monate.
Müssen mein Ehepartner und meine Kinder auch Deutsch und den Test machen?
Ehepartner, auf die die Verleihung erstreckt wird, brauchen ebenfalls den Deutschnachweis und den Test. Kinder unter 14 sind ausgenommen; Schulkinder erbringen den Nachweis meist über das Zeugnis.
Muss ich nach der Einbürgerung zum Bundesheer?
Männliche österreichische Staatsbürger sind wehrpflichtig. Jüngere Männer können nach der Einbürgerung zur Stellung geladen werden und müssen Grundwehrdienst oder Zivildienst leisten. Ob und wann das dich betrifft, hängt vom Alter ab; frag beim Militärkommando deines Bundeslandes nach.
Was, wenn mein Herkunftsstaat mich nicht entlässt oder sehr lange braucht?
Belege jeden Schritt: Antrag, Eingangsbestätigung, Gebühr, Schriftverkehr. Informiere die österreichische Behörde, bevor die 2-Jahres-Frist der Zusicherung abläuft. Ob das Ausscheiden „unzumutbar“ ist, wird im Einzelfall geprüft; lass dich in dieser Lage rechtlich beraten.
Die Behörde entscheidet seit Monaten nicht. Was kann ich tun?
Nach 6 Monaten ohne Entscheidung kannst du eine Säumnisbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht erheben (eingebracht bei der Behörde). Das ist sinnvoll, wenn deine Unterlagen vollständig sind.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Was jetzt?
Gegen den Bescheid kannst du innerhalb von 4 Wochen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erheben. Die Frist steht in der Rechtsmittelbelehrung des Bescheids. Ansonsten kannst du später einen neuen Antrag stellen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann ich den Antrag aus dem Ausland stellen?
Für die Einbürgerung von Ausländern brauchst du in der Regel den Aufenthalt in Österreich. Ausnahmen gibt es z. B. für Nachkommen von NS-Verfolgten (Anzeige über die Botschaft) und Ehepartner von Österreichern im öffentlichen Dienst im Ausland.
Gilt die geplante B2-Pflicht schon?
Mit Stand 26. September 2026 verlangt der Gesetzestext weiterhin B1 (B2 nur für den 6-Jahres-Weg). Die Regierung hat eine Verschärfung angekündigt. Prüfe vor dem Antrag die aktuelle Rechtslage auf RIS oder oesterreich.gv.at.
Was bringt mir die Staatsbürgerschaft?
Wahlrecht bei allen Wahlen, EU-Bürgerrechte (leben und arbeiten in der ganzen EU), einen der stärksten Reisepässe, Zugang zu Berufen, die die Staatsbürgerschaft voraussetzen (z. B. Polizei, Richteramt) und Schutz vor Ausweisung.
☍ Quellen
Offizielle Quellen und Hilfe
- oesterreich.gv.at: StaatsbürgerschaftAmtliches Informationsportal des Bundes.
- Stadt Wien, MA 35: VerleihungFristen, Ablauf, Online-Assistent und Erstinformation für Wien.
- Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (RIS)Der aktuelle Gesetzestext.
- Mein Österreich: Lernunterlage und Online-ÜbungstestoffiziellDie Lernunterlage des Bundes für die Gebiete Demokratie und Geschichte.
- Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)Integrationsprüfung B1, Deutschkurse, Wertekurse, Lernmaterial.
- ÖIF-SprachportalKostenlose Übungen und Modelltests für B1 und B2.
- Außenministerium: Apostille und BeglaubigungWelche Länder Apostille oder diplomatische Beglaubigung brauchen.