⚖ Einfach erklärt

Österreich in fünf Sätzen

Das ist Prüfungsgebiet 1 („demokratische Grundordnung“). Lerne zuerst diese fünf Sätze. Fast jede Frage im Test hängt an einem davon.

1

Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus (Artikel 1 der Verfassung).

2

Österreich ist ein Bundesstaat aus 9 Bundesländern. Hauptstadt ist Wien.

3

Die Macht ist geteilt: Gesetze machen (Parlament), ausführen (Regierung, Verwaltung), Recht sprechen (unabhängige Gerichte).

4

Österreich ist ein Rechtsstaat: Auch der Staat muss sich an Gesetze halten. Jeder Mensch hat Grundrechte.

5

Österreich ist neutral (seit 1955) und Mitglied der EU (seit 1995).

Eselsbrücke

Die sechs Grundprinzipien der Verfassung: Demokratisch, Republikanisch, Bundesstaatlich, Rechtsstaatlich, Gewaltenteilend, Liberal. Merke: „Drei Rote Bären Rufen Ganz Laut.“

III Gewaltenteilung

Drei Säulen der Macht

📜

Gesetzgebung

Legislative

Parlament: Nationalrat und Bundesrat. In den Ländern: Landtage.

🏛

Vollziehung

Exekutive

Bundespräsident, Bundesregierung, Ministerien, Polizei, Behörden. In den Ländern: Landesregierungen.

⚖

Gerichtsbarkeit

Judikative

Unabhängige Richterinnen und Richter. Niemand darf ihnen Weisungen geben.

🏛 Staatsorgane

Wer macht was?

OrganWer / wie vieleWahl, DauerAufgabe
Nationalrat183 Abgeordnetevom Volk gewählt, alle 5 Jahrebeschließt Bundesgesetze und das Budget, kontrolliert die Regierung (z. B. Misstrauensantrag, Untersuchungsausschuss)
Bundesratrund 60 Mitgliedervon den Landtagen entsandt, Zahl nach Einwohnern je Landvertritt die Interessen der Bundesländer, kann Gesetze meist nur verzögern (Einspruch)
BundesversammlungNationalrat + Bundesrat gemeinsam—Angelobung des Bundespräsidenten
Bundespräsident/in1 Personvom Volk direkt gewählt, 6 Jahre, einmal wiederwählbarStaatsoberhaupt: ernennt Bundeskanzler und Regierung, unterzeichnet Gesetze, Oberbefehl über das Bundesheer, vertritt Österreich nach außen
BundesregierungBundeskanzler/in, Vizekanzler/in, Minister/innenernannt vom Bundespräsidenten, braucht Vertrauen des Nationalratsleitet die Verwaltung des Bundes
Landtagje Bundeslandvom Landesvolk gewähltLandesgesetze, wählt die Landesregierung
Landeshauptmann/-frauje Bundeslandvom Landtag gewähltleitet die Landesregierung
GemeindeBürgermeister/in, GemeinderatGemeinderatswahlSelbstverwaltung vor Ort; Wien ist Land und Gemeinde zugleich
Zahlen zum Merken

183 Abgeordnete · 5 Jahre Nationalrat · 6 Jahre Bundespräsident · 16 Jahre Wahlalter · 9 Bundesländer · 100.000 Unterschriften für ein Volksbegehren

Wie entsteht ein Gesetz?

  1. Vorschlag (meist von der Regierung, auch von Abgeordneten, dem Bundesrat oder durch ein Volksbegehren)
  2. Beratung im Ausschuss und Beschluss im Nationalrat
  3. Bundesrat stimmt zu oder erhebt Einspruch
  4. Bundespräsident beurkundet (unterschreibt), der Bundeskanzler zeichnet gegen
  5. Kundmachung im Bundesgesetzblatt: jetzt gilt das Gesetz

⚖ Kontrolle

Gerichte und Kontrolle

Verfassungsgerichtshof (VfGH)

Prüft, ob Gesetze der Verfassung entsprechen, und kann sie aufheben. Schützt Grundrechte. Sitz in Wien.

Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Höchste Instanz für Streit mit Behörden. Davor entscheiden die Verwaltungsgerichte (z. B. über deinen Staatsbürgerschaftsbescheid).

Oberster Gerichtshof (OGH)

Höchstes Gericht für Zivil- und Strafsachen.

Rechnungshof

Kontrolliert, wie der Staat Geld ausgibt. Organ des Parlaments.

Volksanwaltschaft

Drei Volksanwältinnen und Volksanwälte. Jeder kann sich kostenlos beschweren, wenn eine Behörde falsch handelt.

✔ Grundrechte

Deine Rechte, einfach gesagt

Grundrechte stehen vor allem im Staatsgrundgesetz von 1867 und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Österreich seit 1964 Verfassungsrang hat.

Gleichheit

Alle sind vor dem Gesetz gleich, Frauen und Männer haben gleiche Rechte.

Meinungs- und Pressefreiheit

Du darfst deine Meinung sagen und schreiben. Grenzen: z. B. Verhetzung, NS-Wiederbetätigung.

Religionsfreiheit

Jeder darf eine Religion haben, wechseln oder keine haben.

Versammlung und Vereine

Friedliche Demonstrationen und Vereine sind erlaubt.

Schutz der Person

Recht auf Leben, Verbot von Folter, Schutz des Privatlebens, der Wohnung und des Briefgeheimnisses. Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Faires Verfahren

Unabhängiges Gericht, Recht auf Verteidigung, niemand wird ohne Gesetz bestraft.

☑ Mitbestimmen

Wählen und direkte Demokratie

Wahlrecht

Ab 16 Jahren (seit 2007). Wahlen sind allgemein, gleich, unmittelbar, persönlich, frei und geheim. Frauen wählen seit 1918.

Volksbegehren

Ein Gesetzesvorschlag von Bürgerinnen und Bürgern. Ab 100.000 Unterschriften muss der Nationalrat ihn behandeln, aber nicht beschließen.

Volksabstimmung

Das Volk entscheidet verbindlich über ein Gesetz. Beispiele: 1978 Nein zum Atomkraftwerk Zwentendorf, 1994 Ja zum EU-Beitritt.

Volksbefragung

Das Volk wird um seine Meinung gefragt, das Ergebnis bindet nicht. Beispiel: 2013 zur Wehrpflicht.

★ Symbole

Flagge, Wappen, Hymne

Flagge

Rot-Weiß-Rot, drei waagrechte Streifen.

Wappen

Adler mit Mauerkrone, Sichel und Hammer. Seit 1945 mit gesprengten Ketten als Zeichen der Befreiung.

Bundeshymne

„Land der Berge, Land am Strome“. Seit 2012 heißt es „Heimat großer Töchter und Söhne“.

Nationalfeiertag

26. Oktober: 1955 beschloss der Nationalrat die immerwährende Neutralität.

Sprachen

Staatssprache ist Deutsch. Regional anerkannt: Kroatisch, Slowenisch und Ungarisch.

International

Wien ist Sitz der UNO (UNO-City), der OSZE, der IAEO und der OPEC. Österreich ist seit 1955 Mitglied der Vereinten Nationen.