⚖ Einfach erklärt
Österreich in fünf Sätzen
Das ist Prüfungsgebiet 1 („demokratische Grundordnung“). Lerne zuerst diese fünf Sätze. Fast jede Frage im Test hängt an einem davon.
Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus (Artikel 1 der Verfassung).
Österreich ist ein Bundesstaat aus 9 Bundesländern. Hauptstadt ist Wien.
Die Macht ist geteilt: Gesetze machen (Parlament), ausführen (Regierung, Verwaltung), Recht sprechen (unabhängige Gerichte).
Österreich ist ein Rechtsstaat: Auch der Staat muss sich an Gesetze halten. Jeder Mensch hat Grundrechte.
Österreich ist neutral (seit 1955) und Mitglied der EU (seit 1995).
Die sechs Grundprinzipien der Verfassung: Demokratisch, Republikanisch, Bundesstaatlich, Rechtsstaatlich, Gewaltenteilend, Liberal. Merke: „Drei Rote Bären Rufen Ganz Laut.“
III Gewaltenteilung
Drei Säulen der Macht
Gesetzgebung
Legislative
Parlament: Nationalrat und Bundesrat. In den Ländern: Landtage.
Vollziehung
Exekutive
Bundespräsident, Bundesregierung, Ministerien, Polizei, Behörden. In den Ländern: Landesregierungen.
Gerichtsbarkeit
Judikative
Unabhängige Richterinnen und Richter. Niemand darf ihnen Weisungen geben.
🏛 Staatsorgane
Wer macht was?
| Organ | Wer / wie viele | Wahl, Dauer | Aufgabe |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 183 Abgeordnete | vom Volk gewählt, alle 5 Jahre | beschließt Bundesgesetze und das Budget, kontrolliert die Regierung (z. B. Misstrauensantrag, Untersuchungsausschuss) |
| Bundesrat | rund 60 Mitglieder | von den Landtagen entsandt, Zahl nach Einwohnern je Land | vertritt die Interessen der Bundesländer, kann Gesetze meist nur verzögern (Einspruch) |
| Bundesversammlung | Nationalrat + Bundesrat gemeinsam | — | Angelobung des Bundespräsidenten |
| Bundespräsident/in | 1 Person | vom Volk direkt gewählt, 6 Jahre, einmal wiederwählbar | Staatsoberhaupt: ernennt Bundeskanzler und Regierung, unterzeichnet Gesetze, Oberbefehl über das Bundesheer, vertritt Österreich nach außen |
| Bundesregierung | Bundeskanzler/in, Vizekanzler/in, Minister/innen | ernannt vom Bundespräsidenten, braucht Vertrauen des Nationalrats | leitet die Verwaltung des Bundes |
| Landtag | je Bundesland | vom Landesvolk gewählt | Landesgesetze, wählt die Landesregierung |
| Landeshauptmann/-frau | je Bundesland | vom Landtag gewählt | leitet die Landesregierung |
| Gemeinde | Bürgermeister/in, Gemeinderat | Gemeinderatswahl | Selbstverwaltung vor Ort; Wien ist Land und Gemeinde zugleich |
183 Abgeordnete · 5 Jahre Nationalrat · 6 Jahre Bundespräsident · 16 Jahre Wahlalter · 9 Bundesländer · 100.000 Unterschriften für ein Volksbegehren
Wie entsteht ein Gesetz?
- Vorschlag (meist von der Regierung, auch von Abgeordneten, dem Bundesrat oder durch ein Volksbegehren)
- Beratung im Ausschuss und Beschluss im Nationalrat
- Bundesrat stimmt zu oder erhebt Einspruch
- Bundespräsident beurkundet (unterschreibt), der Bundeskanzler zeichnet gegen
- Kundmachung im Bundesgesetzblatt: jetzt gilt das Gesetz
⚖ Kontrolle
Gerichte und Kontrolle
Verfassungsgerichtshof (VfGH)
Prüft, ob Gesetze der Verfassung entsprechen, und kann sie aufheben. Schützt Grundrechte. Sitz in Wien.
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Höchste Instanz für Streit mit Behörden. Davor entscheiden die Verwaltungsgerichte (z. B. über deinen Staatsbürgerschaftsbescheid).
Oberster Gerichtshof (OGH)
Höchstes Gericht für Zivil- und Strafsachen.
Rechnungshof
Kontrolliert, wie der Staat Geld ausgibt. Organ des Parlaments.
Volksanwaltschaft
Drei Volksanwältinnen und Volksanwälte. Jeder kann sich kostenlos beschweren, wenn eine Behörde falsch handelt.
✔ Grundrechte
Deine Rechte, einfach gesagt
Grundrechte stehen vor allem im Staatsgrundgesetz von 1867 und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Österreich seit 1964 Verfassungsrang hat.
Gleichheit
Alle sind vor dem Gesetz gleich, Frauen und Männer haben gleiche Rechte.
Meinungs- und Pressefreiheit
Du darfst deine Meinung sagen und schreiben. Grenzen: z. B. Verhetzung, NS-Wiederbetätigung.
Religionsfreiheit
Jeder darf eine Religion haben, wechseln oder keine haben.
Versammlung und Vereine
Friedliche Demonstrationen und Vereine sind erlaubt.
Schutz der Person
Recht auf Leben, Verbot von Folter, Schutz des Privatlebens, der Wohnung und des Briefgeheimnisses. Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Faires Verfahren
Unabhängiges Gericht, Recht auf Verteidigung, niemand wird ohne Gesetz bestraft.
☑ Mitbestimmen
Wählen und direkte Demokratie
Wahlrecht
Ab 16 Jahren (seit 2007). Wahlen sind allgemein, gleich, unmittelbar, persönlich, frei und geheim. Frauen wählen seit 1918.
Volksbegehren
Ein Gesetzesvorschlag von Bürgerinnen und Bürgern. Ab 100.000 Unterschriften muss der Nationalrat ihn behandeln, aber nicht beschließen.
Volksabstimmung
Das Volk entscheidet verbindlich über ein Gesetz. Beispiele: 1978 Nein zum Atomkraftwerk Zwentendorf, 1994 Ja zum EU-Beitritt.
Volksbefragung
Das Volk wird um seine Meinung gefragt, das Ergebnis bindet nicht. Beispiel: 2013 zur Wehrpflicht.
★ Symbole
Flagge, Wappen, Hymne
Flagge
Rot-Weiß-Rot, drei waagrechte Streifen.
Wappen
Adler mit Mauerkrone, Sichel und Hammer. Seit 1945 mit gesprengten Ketten als Zeichen der Befreiung.
Bundeshymne
„Land der Berge, Land am Strome“. Seit 2012 heißt es „Heimat großer Töchter und Söhne“.
Nationalfeiertag
26. Oktober: 1955 beschloss der Nationalrat die immerwährende Neutralität.
Sprachen
Staatssprache ist Deutsch. Regional anerkannt: Kroatisch, Slowenisch und Ungarisch.
International
Wien ist Sitz der UNO (UNO-City), der OSZE, der IAEO und der OPEC. Österreich ist seit 1955 Mitglied der Vereinten Nationen.