Leitfaden · Stand September 2026

Der Weg zur österreichischen
Staatsbürgerschaft

Wer darf wann einbürgern, welches Einkommen zählt, welches Deutsch nötig ist, wie der Staatsbürgerschaftstest funktioniert und was Verzicht auf die alte Staatsangehörigkeit in der Praxis bedeutet. Mit Lernstoff, Einkommensrechner, Checklisten und Übungsquiz.

10 J. Regelfall 6 J. mit B2, Ehe, EWR u. a. B1 Deutsch mindestens 18 Testfragen 1.289–1.611 € Bundesgebühren

! In einem Satz

Einbürgerung ist ein Antrag mit vielen Beweisen

Du musst lange genug rechtmäßig hier leben, dein Leben selbst finanzieren, unbescholten sein, Deutsch und Grundwissen nachweisen und in der Regel deine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.

Aufenthalt

Rechtmäßig und ununterbrochen: im Regelfall 10 Jahre, davon 5 niedergelassen. Verkürzt auf 6 Jahre z. B. mit Deutsch B2, nach 5 Jahren Ehe mit einer Österreicherin oder einem Österreicher oder als EWR-Bürger.

Einkommen

Eigene feste Einkünfte im Schnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren, nach Abzug von Miete und Krediten mindestens auf Höhe des ASVG-Richtsatzes. Rechner

Unbescholtenheit

Keine Verurteilung zu Freiheitsstrafe wegen Vorsatztat, kein offenes Strafverfahren, nicht mehrfach schwere Verwaltungsübertretungen (z. B. Alkohol am Steuer).

Deutsch B1

Meist durch die ÖIF-Integrationsprüfung B1. Mit B2 verkürzt sich die Frist auf 6 Jahre.

Staatsbürgerschaftstest

18 Multiple-Choice-Fragen: Demokratie, Geschichte Österreichs, Geschichte deines Bundeslandes. Zum Quiz

Verzicht

Zuerst kommt ein Zusicherungsbescheid. Dann hast du 2 Jahre Zeit, die alte Staatsangehörigkeit abzulegen. Erst danach wird verliehen.

➜ Schritt für Schritt

Acht Schritte bis zum Gelöbnis

Die Reihenfolge ist wichtig. Wer Unterlagen zu früh besorgt, muss sie erneuern. Wer zu spät beginnt, verliert Monate.

  1. Frist ausrechnen

    Stichtag ist die Entscheidung, nicht der Antrag. Zähle Auslandstage: höchstens 20 % der Frist (bei 10 Jahren maximal 2 Jahre gesamt). Wege

  2. Deutschzertifikat holen

    B1 ist Pflicht, B2 kann dich 4 Jahre früher ans Ziel bringen. Prüfungen dauern Wochen bis zu den Ergebnissen, also früh planen.

  3. Einkommen prüfen

    Lohnzettel der letzten Jahre sammeln und mit dem Richtsatz vergleichen. Die letzten 6 Monate vor dem Antrag müssen im Rechenzeitraum liegen.

  4. Online-Check und Erstinformation

    In Wien über den Online-Assistenten der MA 35 mit Terminbuchung. In anderen Ländern bei der Staatsbürgerschaftsabteilung der Landesregierung nachfragen.

  5. Unterlagen besorgen

    Geburtsurkunde, Reisepass, Heiratsurkunde, Strafregister (auch ausländisch), Einkommensnachweise. Apostille und beeidete Übersetzung, wo nötig. Liste

  6. Antrag persönlich stellen

    Alle Personen ab 14 Jahren kommen persönlich. Dann ermittelt die Behörde und lädt dich zum Staatsbürgerschaftstest ein.

  7. Test bestehen, Zusicherung erhalten

    Nach positivem Ergebnis kommt der Zusicherungsbescheid. Ab jetzt läuft die 2-Jahres-Frist für den Verzicht.

  8. Alte Staatsangehörigkeit ablegen, Gelöbnis

    Nachweis des Ausscheidens vorlegen, Verleihungsbescheid in feierlichem Rahmen, Gelöbnis sprechen. Am selben Tag Staatsbürgerschaftsnachweis und Pass beantragen.

Die häufigste Falle

Voraussetzungen müssen bis zur Verleihung erfüllt bleiben: Wer nach der Zusicherung arbeitslos wird, Sozialhilfe bezieht, eine Verwaltungsstrafe sammelt oder zu lange im Ausland ist, kann die Zusicherung verlieren.

€ Kosten

Was die Einbürgerung kostet

Die Bundesgebühren sind im Gebührengesetz festgelegt. Dazu kommen Landesgebühren, die sich je nach Bundesland unterscheiden, sowie Kosten für Dokumente.

PostenBetragHinweis
Eingabengebühr für den Antrag163 €bei Minderjährigen 89 €
Verleihung nach § 10 StbG (10-, 15-, 30-Jahres-Weg)1.448 €Bundesgebühr
Verleihung in anderen Fällen (z. B. 6-Jahres-Weg nach § 11a)1.126 €Bundesgebühr
Erleichterte Fälle (u. a. § 10 Abs. 4, § 11a Abs. 2)322 €Bundesgebühr
Landesverwaltungsabgabenje nach Landbei deiner Landesregierung erfragen
Staatsbürgerschaftstest, Deutschprüfung, Übersetzungen, ApostillenvariabelÖIF-Prüfung und Übersetzungen oft einige hundert Euro
Verzicht auf die alte StaatsangehörigkeitvariabelGebühr des Herkunftsstaates, Reise zum Konsulat

Quelle: § 14 Gebührengesetz 1957, Tarifpost 6 und 14 (Stand September 2026). Für die Ausstellung von Unterlagen zum Zweck der Einbürgerung fallen keine Bundes-Stempelgebühren an.

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