⌛ Fristen
Welcher Weg passt zu dir?
Alle Fristen gelten für rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt, gerechnet rückwärts ab dem Tag der Entscheidung. Kurze Reisen sind erlaubt, solange die Auslandszeiten zusammen höchstens etwa 20 % der Frist ausmachen.
| Frist | Für wen | Auslandszeit maximal | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| 6 Jahre | Deutsch auf B2 nachgewiesen | 1 J. 2 M. 12 T. | § 11a Abs. 6 Z 1 |
| 6 Jahre | B1 plus nachhaltige persönliche Integration: mind. 3 Jahre Ehrenamt in gemeinnütziger Organisation, oder 3 Jahre Beruf im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich über der Geringfügigkeitsgrenze, oder 3 Jahre Funktion in einer Interessenvertretung | 1 J. 2 M. 12 T. | § 11a Abs. 6 Z 2 |
| 6 Jahre | Seit 5 Jahren verheiratet (oder eingetragen verpartnert) mit österreichischer Staatsbürgerin oder Staatsbürger, gemeinsamer Haushalt | 1 J. 2 M. 12 T. | § 11a Abs. 1 |
| 6 Jahre | Staatsangehörige eines EWR-Staates, in Österreich Geborene, außerordentliche Leistungen in Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst, Sport | 1 J. 2 M. 12 T. | § 11a Abs. 4 |
| 10 Jahre | Regelfall: davon mindestens 5 Jahre niedergelassen (z. B. Rot-Weiß-Rot-Karte, Daueraufenthalt EU, Anmeldebescheinigung) | 2 Jahre | § 10 Abs. 1 |
| 10 Jahre | Asylberechtigte (anerkannte Flüchtlinge), wenn kein Aberkennungsverfahren läuft | 2 Jahre | § 11a Abs. 7 |
| 15 Jahre | mit nachhaltiger persönlicher und beruflicher Integration | 3 Jahre | § 12 |
| 30 Jahre | ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich | 6 Jahre | § 12 |
Mit einer Aufenthaltsbewilligung (z. B. als Studierende) lebst du rechtmäßig hier, bist aber nicht niedergelassen. Diese Jahre zählen zu den 10 Jahren, aber nicht zu den 5 Jahren Niederlassung. Niederlassung sind z. B. Rot-Weiß-Rot-Karte (plus), Blaue Karte EU, Niederlassungsbewilligung, Daueraufenthalt EU und für EWR-Bürger die Anmeldebescheinigung.
Sonderwege ohne lange Wartezeit
Nachkommen NS-Verfolgter
§ 58c StbG: Wer selbst oder dessen Vorfahren vor dem 15. Mai 1955 wegen Verfolgung durch das NS-Regime Österreich verlassen hat, erwirbt die Staatsbürgerschaft durch Anzeige. Kein Aufenthalt, kein Test, kein Verzicht.
Besonderes Interesse der Republik
§ 10 Abs. 6 StbG: Bei außerordentlichen Leistungen kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Verleihung im besonderen Interesse liegt. Dann entfallen Frist, Einkommen und Verzicht. In der Praxis sehr selten.
Kinder und Ehepartner
Die Verleihung kann auf Ehepartner (6 Jahre Aufenthalt, 5 Jahre Ehe) und minderjährige Kinder (keine Mindestfrist) erstreckt werden. Antrag am besten gleichzeitig stellen.
✔ Für alle
Allgemeine Voraussetzungen
Diese Punkte gelten zusätzlich zur Frist, egal welchen Weg du wählst (§ 10 Abs. 1 bis 3 und § 10a StbG).
- Keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Vorsatztat, im In- oder Ausland, auch nicht bedingt. Auch Jugendstraftaten zählen. Getilgte Verurteilungen, die nicht mehr ins Strafregister kommen, zählen nicht.
- Kein offenes Strafverfahren wegen einer Tat, auf die Freiheitsstrafe steht.
- Nicht mehr als einmal wegen einer schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft, z. B. Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahren ohne Führerschein, schwere Verstöße gegen Fremden-, Aufenthalts- oder Ausländerbeschäftigungsrecht.
- Lebensunterhalt gesichert aus eigenen, festen und regelmäßigen Einkünften, ohne Sozialhilfe (siehe Rechner unten).
- Bejahende Einstellung zur Republik, keine Gefahr für öffentliche Ordnung und Sicherheit, keine Nähe zu extremistischen oder terroristischen Gruppen.
- Kein Aufenthaltsverbot, keine Rückkehrentscheidung, kein laufendes Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung, keine Ausweisung in den letzten 18 Monaten.
- Deutschkenntnisse mindestens B1 und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und Geschichte (Staatsbürgerschaftstest).
- Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit, wenn dir das möglich und zumutbar ist.
Die Behörde prüft auch Verwaltungsstrafen. Mehrere Verkehrsstrafen oder eine Anzeige wegen Schwarzarbeit können zur Ablehnung führen, auch nach Jahrzehnten in Österreich. Hole vor dem Antrag deine Strafregisterbescheinigung und frage bei Zweifeln nach.
A Sprache
Deutsch: B1 oder B2
Für jede Verleihung brauchst du Deutsch mindestens auf Niveau B1 (§ 10a Abs. 1 StbG in Verbindung mit dem Integrationsgesetz). B2 verkürzt die Frist auf 6 Jahre.
Nachweis B1
In der Regel die Integrationsprüfung B1 des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) mit Sprach- und Werteteil (Modul 2 der Integrationsvereinbarung). Welche anderen Zertifikate akzeptiert werden, vor der Prüfung mit der Behörde klären.
Nachweis B2
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf B2-Niveau (z. B. ÖSD, Goethe, telc). Welche Anbieter und wie alt das Zertifikat sein darf, vorab bei der Behörde erfragen.
Kein Zertifikat nötig
Wenn Deutsch deine Muttersprache ist, bei Kindern unter 14, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern mit positiver Deutschnote, oder mit amtsärztlichem Gutachten bei dauerhafter Krankheit oder Behinderung.
Die Bundesregierung (ÖVP, SPÖ, NEOS) hat angekündigt, B2 als Standard und einen verpflichtenden Staatsbürgerschaftskurs des ÖIF einzuführen. Im Gesetzestext mit Stand 26. September 2026 gilt weiterhin B1. Verfolge die Nachrichten: Übergangsregeln für laufende Anträge sind üblich, aber nicht garantiert. Wer die Voraussetzungen schon erfüllt, sollte nicht warten.
€ Lebensunterhalt
Reicht mein Einkommen?
§ 10 Abs. 5 StbG: Du wählst 36 Monate aus den letzten 6 Jahren vor dem Antrag, die letzten 6 Monate direkt vor dem Antrag müssen dabei sein. Im Durchschnitt muss dein Nettoeinkommen nach Abzug von Miete, Krediten, Pfändungen und Unterhalt an Dritte den Durchschnitt der ASVG-Richtsätze der letzten drei Jahre erreichen.
| ASVG-Richtsatz (§ 293) | 2024 | 2025 | 2026 | Ø 3 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Alleinstehend | 1.217,96 € | 1.273,99 € | 1.308,39 € | ≈ 1.266,78 € |
| Ehepaar im gemeinsamen Haushalt | 1.921,46 € | 2.009,85 € | 2.064,12 € | ≈ 1.998,48 € |
| Zuschlag je Kind | 187,93 € | 196,57 € | 201,88 € | ≈ 195,46 € |
- Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zählen anteilig mit: Netto × 14 ÷ 12.
- Ein Freibetrag in Höhe des Werts der „freien Station“ (§ 292 Abs. 3 ASVG) bleibt bei den Belastungen einmal unberücksichtigt. Der Wert wird jährlich angepasst; trage den aktuellen Betrag ein, wenn ihn die Behörde nennt. Mit 0 rechnet der Rechner vorsichtig.
- Sozialhilfe oder Mindestsicherung im Rechenzeitraum schließt aus. Kinderbetreuungsgeld in den letzten 6 Monaten gilt als ausreichend.
- Wer wegen Behinderung oder schwerer Krankheit dauerhaft nicht genug verdienen kann, ist mit ärztlichem Gutachten ausgenommen.