⚑ Zuständigkeit

Wer entscheidet über deinen Antrag?

Zuständig ist die Landesregierung des Bundeslandes, in dem du deinen Hauptwohnsitz hast. In manchen Ländern nimmt die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat den Antrag entgegen und führt den Test durch.

BundeslandBehörde
WienMagistratsabteilung 35 (MA 35), Fachbereich Staatsbürgerschaft, Dresdner Straße 89–93, 1200 Wien · Tel. +43 1 4000-3535
NiederösterreichAmt der NÖ Landesregierung, Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen, St. Pölten
OberösterreichAmt der OÖ Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, Linz
SteiermarkAmt der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
TirolAmt der Tiroler Landesregierung, Innsbruck
SalzburgAmt der Salzburger Landesregierung, Salzburg
KärntenAmt der Kärntner Landesregierung, Klagenfurt
VorarlbergAmt der Vorarlberger Landesregierung, Bregenz
BurgenlandAmt der Burgenländischen Landesregierung, Eisenstadt

Genaue Abteilungsnamen und Terminbuchung ändern sich; prüfe die aktuelle Seite deiner Landesregierung.

➜ Verfahren

So läuft das Verfahren

  1. Vorprüfung

    Wien: Online-Assistent der MA 35 (etwa 15 Minuten, Lohnzettel bereithalten), am Ende Buchung einer Erstinformationsveranstaltung. Dort erfährst du, welche Unterlagen du konkret brauchst. Die MA 35 berät sonst nicht individuell.

  2. Unterlagen, die nicht ablaufen

    Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Zeugnisse: früh besorgen, beglaubigen und übersetzen lassen.

  3. Unterlagen, die frisch sein müssen

    Strafregisterauszüge, Einkommensnachweise, Versicherungsdatenauszug: erst kurz vor dem Antragstermin.

  4. Antragstermin

    Alle Antragstellenden ab 14 Jahren persönlich. Das Formular wird gemeinsam mit der Behörde ausgefüllt, Unterlagen werden gescannt, Originale bekommst du zurück. Bei Kindern unterschreiben alle Obsorgeberechtigten.

  5. Ermittlungsverfahren

    Die Behörde fragt bei Polizei, Strafregister, Fremdenbehörde, Sozialversicherung und Nachrichtendienst an und fordert eventuell Unterlagen nach. Nachreichungen nur per Post oder E-Mail.

  6. Staatsbürgerschaftstest

    Einladung nach der Antragstellung. Nicht bestanden? Wiederholung ist zulässig. Aufbau und Quiz

  7. Zusicherungsbescheid

    Schriftliche Zusage: Die Staatsbürgerschaft wird verliehen, wenn du innerhalb von 2 Jahren das Ausscheiden aus deiner bisherigen Staatsangehörigkeit nachweist und die Voraussetzungen weiter erfüllst.

  8. Verleihung

    Persönlich, in feierlichem Rahmen, mit Gelöbnis auf die Republik. Danach Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass beantragen, beim Meldeamt und bei Banken aktualisieren.

Wie lange dauert es?

Das hängt von Behörde, Vollständigkeit der Unterlagen und Rückfragen ab; mehrere Monate bis weit über ein Jahr sind üblich, dazu die Zeit für den Verzicht. Entscheidet die Behörde nicht innerhalb von 6 Monaten, ist eine Säumnisbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht möglich. Gegen einen negativen Bescheid kannst du binnen 4 Wochen Beschwerde erheben.

📄 Unterlagen

Typische Dokumentenliste

Welche Unterlagen du tatsächlich brauchst, legt die Behörde für deinen Fall fest. Diese Liste zeigt, womit du rechnen musst. Häkchen werden gespeichert.

Person und Familie

Aufenthalt und Unbescholtenheit

Einkommen und Sprache

Übersetzung und Apostille
  • Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, brauchen eine Übersetzung durch eine allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin (Liste des Justizministeriums). Mehrsprachige internationale Urkunden (z. B. Reisepass) nicht.
  • Ausländische Urkunden brauchen meist eine Apostille (Haager Übereinkommen, z. B. Russland, Ukraine) oder eine diplomatische Beglaubigung. Die Apostille muss im Ausstellungsstaat angebracht werden.
  • Achte darauf, dass dein Name in allen Übersetzungen gleich transliteriert ist wie im Reisepass.

⚠ Verzicht

Die alte Staatsangehörigkeit ablegen

Österreich lässt Doppelstaatsbürgerschaft bei der Einbürgerung grundsätzlich nicht zu. Wer die für das Ausscheiden nötigen Schritte unterlässt, obwohl sie möglich und zumutbar sind, bekommt die Staatsbürgerschaft nicht (§ 10 Abs. 3 StbG).

  • Der Verzicht erfolgt nach dem Zusicherungsbescheid, nicht vorher. Mit der Zusicherung kannst du beim Herkunftsstaat nachweisen, dass du eine andere Staatsangehörigkeit erhalten wirst.
  • Du hast 2 Jahre. Kann der Herkunftsstaat in dieser Zeit nicht entscheiden, informiere die Behörde rechtzeitig und belege alle Schritte (Antrag, Eingangsbestätigung, Korrespondenz).
  • Ausnahmen gibt es bei Unzumutbarkeit, z. B. für anerkannte Flüchtlinge, und in den Sonderfällen § 10 Abs. 6 und § 58c.

Für russische Staatsangehörige

Der Austritt aus der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation („выход из гражданства“) wird bei Wohnsitz im Ausland über die zuständige russische Auslandsvertretung beantragt (in Österreich die Konsularabteilung der Botschaft in Wien bzw. das Generalkonsulat in Salzburg). Grundlage ist das russische Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 138-FZ von 2023.

Üblicherweise verlangt werden:

  • Antrag auf Austritt und russischer Auslandsreisepass
  • Nachweis der Abmeldung vom Wohnsitz in Russland
  • der österreichische Zusicherungsbescheid als Nachweis der künftigen Staatsbürgerschaft (mit Apostille und russischer Übersetzung)
  • Bestätigung des Finanzamts, dass keine Steuerschulden in Russland bestehen
  • Geburtsurkunde, Fotos, Nachweis der Konsulargebühr

Das Verfahren dauert nach Erfahrungsberichten oft 6 bis 12 Monate oder länger. Offene Verpflichtungen gegenüber dem russischen Staat, etwa Steuerschulden oder ein Strafverfahren, können zur Ablehnung führen.

Früh beginnen

Beantrage den Austritt, sobald du die Zusicherung hast. Prüfe vorher auf der Seite der Botschaft die aktuelle Dokumentenliste und Gebühr, denn Anforderungen und Termine ändern sich häufig. Lass dir jede Einreichung schriftlich bestätigen und schicke Kopien an die österreichische Behörde.